„Schwangerschafts- abbruch als Sozialleistung ist ein Skandal.“
Das bekräftigte die Pressereferentin der ‘Christdemokraten für das Leben’ Monika Hoffmann.
Darum begrüßen die ‘Christdemokraten für das Leben’ den „mutigen Vorstoß der CDU-regierten Länder Sachsen und Thüringen bei der Konferenz der Ländergesundheitsminister, der eine Kürzung der staatlichen Subventionierung rechtswidriger Abtreibungen vorsieht“.
„Der Antrag von Frau Helma Orosz (Sachsen) und Dr. Klaus Zeh (Thüringen) eröffnet wieder die Diskussion, ob der Staat sich finanziell an rechtswidrigen Handlungen beteiligen darf.
Praktisch stellt er die Frage, ob alle Frauen, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, wirklich bedürftig sind.“
Laut geltendem Recht besteht bei Abtreibungen mit sogenannter sozialer Indikation, die rechtswidrig sind, aber straffrei bleiben, wenn die Schwangere sich beraten läßt, kein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenübernahme.
Erst „in besonderen Fällen“ sind die Länder verpflichtet, für jene Frauen einzuspringen, welche die Kosten für eine Abtreibung nicht selber aufbringen können.
Seit 2003 ist jedoch bekannt, daß aus der Ausnahme die Regel wurde.
In Niedersachsen werden 90 Prozent der Abtreibungen vom Land finanziert, in Sachsen 98 Prozent, in Bayern 71 Prozent.
Die Frage liegt nahe, ob die verfassungsrechtlich geforderte Bedürftigkeit bei diesen Zahlen tatsächlich vorliegt.
Berechtigt ist es deshalb auch – wie von Thüringen und Sachsen angestrebt – das Einkommen der Väter, das bis heute von der Bedürftigkeitsprüfung ausgenommen war, zu berücksichtigen.